Öffentliche Bestellung vs. DIN EN ISO/IEC 17024: Gleichwertige Qualitätssicherung in der Immobilienbewertung
Im Bereich der Immobilienbewertung in Deutschland existieren zwei anerkannte Qualitätssicherungssysteme: die öffentliche Bestellung und die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Beide basieren auf gesetzlichen Grundlagen und erfordern eine Prüfung und Überwachung der Sachverständigen durch unabhängige, anerkannte Stellen. Dabei handelt es sich bei der öffentlichen Bestellung um die Kammern, während die Zertifizierung durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgt.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass nur öffentlich bestellte Sachverständige für bestimmte Aufgaben wie Gerichtsgutachten oder Bewertungen im Rahmen von Ehescheidungen zugelassen sind, sind beide Systeme in der Praxis gleichwertig. Tatsächlich hat der Gesetzgeber diese Gleichstellung in zahlreichen Gesetzen, wie dem Bewertungsgesetz, dem Investmentgesetz und dem Pfandbriefgesetz, ausdrücklich verankert.
Darüber hinaus geht das System der DIN EN ISO/IEC 17024 noch einen Schritt weiter: Es überwacht nicht nur den Sachverständigen selbst, sondern auch den Zertifizierer und dessen Verfahren. Dies gewährleistet, dass die Qualität der zertifizierten Sachverständigen einem konstant hohen Standard entspricht. So müssen sich zertifizierte Sachverständige regelmäßig einer Rezertifizierung unterziehen, um ihre Qualifikation und ihr aktuelles Fachwissen nachzuweisen. Diese kontinuierliche Überprüfung ist bei der öffentlichen Bestellung in dieser Form nicht vorgesehen.
Die hohe Qualität und Aktualität des Fachwissens, die durch die DIN EN ISO/IEC 17024 sichergestellt wird, macht diese Zertifizierung zu einer verlässlichen Wahl für Gerichte und andere Auftraggeber. Es bestehen keine rechtlichen oder qualitativen Unterschiede zwischen einem öffentlich bestellten und einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Dies wurde auch von der Finanzverwaltung und den Gerichten bestätigt, die in ihrer Praxis beide Qualifikationen als gleichwertig anerkennen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die öffentliche Bestellung als auch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ein hohes Maß an Fachkompetenz bieten. Allerdings bietet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ihre regelmäßige Überprüfung und die Einhaltung internationaler Standards eine zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Qualifikation und Aktualität des Fachwissens der Sachverständigen.